In Werdau hatte sich aus Protest gegen die Volkskammerwahl am 15. Oktober 1950, bei der es keine Möglichkeit gab, zwischen verschiedenen Parteien und Kandidaten zu wählen, eine Widerstandsgruppe gebildet. Die Gruppe war durch Veröffentlichungen der Münchner Widerstandsgruppe Weiße Rose in der Zeit des Nationalsozialismus inspiriert. Wie diese druckten und verteilten die Werdauer Oberschüler Flugblätter, die zum Widerstand gegen die SED-Diktatur aufriefen. Hierfür besorgten sie sich Druckwalzen bei der West-Berliner Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit (KgU). Zudem protestierten sie gegen das Todesurteil für Hermann Joseph Flade, der ebenso wie sie gegen die fingierte Wahl rebelliert hatte. Mit Stinkbomben störten sie Veranstaltungen der SED.

In der Nacht vom 18. zum 19. Mai 1951 kam es zu ersten Verhaftungen durch die Volkspolizei: Während einer Flugblatt-Aktion wurden zwei der Schüler verhaftet. In den folgenden Tagen wurden weitere Oberschüler festgenommen.

Am 3. Oktober 1951 wurden die 19 Schüler vom Landgericht Zwickau zu Zuchthausstrafen zwsichen 2 bis 15 Jahren verurteilt. Sechs der Verurteilten waren noch minderjährig, darunter drei Mädchen. Dem Verfahren durften ausschließlich politisch zuverlässige Personen beiwohnen. Den Eltern und Angehörigen der Schüler wurde der Zutritt in den Verhandlungssaal verwehrt, Presseberichte wurden unterbunden. Eltern, die versuchten zu ihren Kindern zu gelangen, wurden aus dem Gerichtsgebäude geprügelt.

Der letzte Häftling wurde 1956 entlassen. 15 der verurteilten Oberschüler verließen die DDR nach ihrer Entlassung.