Ein Filmverleih ist für die Vermarktung eines Films zuständig. Die Verleihfirma kann mit der Produktionsfirma identisch oder von ihr verschieden sein. Vertriebsvereinbarungen sind ein wichtiger Bestandteil der Filmfinanzierung.
Der Verleiher kann den Termin für die Veröffentlichung eines Films und die Art und Weise, wie der Film gezeigt oder zugänglich gemacht werden soll, festlegen, z. B. direkt für die Öffentlichkeit, entweder im Kino oder für den Heimgebrauch (DVD, Video-on-Demand, Download, Fernsehsendungen über Syndication usw.). Ein Verleiher kann dies direkt tun, wenn ihm die Kinos oder Filmverleihnetze gehören, oder über Kinobetreiber und andere Unterverleiher. Ein begrenzter Verleih kann nur mit bestimmten Produkten wie DVDs oder Blu-ray handeln oder in einem bestimmten Land oder Markt tätig sein. Der Hauptverleiher wird häufig im Abspann des Films, in der Inhaltsangabe oder in anderem Marketingmaterial genannt.
Start - Filme
Impressum
Datenschutz